„100 % satt“ oder „Imbiss XXL“?

 

Bei vielen Anlässen ist der Sättigungsgrad eigentlich klar. „100 % satt“ gilt für Hochzeiten, Geburtstage, Brunch und alle Partys am Abend bei denen Sie ankündigen, dass es etwas zu Essen geben wird. Für einen Abschied oder Empfang unter Kollegen im Büro, für eine Cocktailparty oder eine Tanzparty, die vielleicht erst nach der üblichen Zeit des Abendessens beginnt, sollten Sie sich jedoch überlegen, welchen Sättigungsgrad Sie für angemessen halten.

Ihre Planung von Menge, Vielfalt und Gewichtung der einzelnen Variationen zueinander, sollte dazu führen, dass die Gäste einige schöne Geschmackserlebnisse haben, Sie aber nach der Feier nicht tagelang „Resteessen Deluxe“ vor sich haben. Wir geben Ihnen einige Raster an die Hand, mit denen Sie Ihren Bedarf gut analysieren können und die Ihnen bei der Planung hilfreich sein werden.
 

Der Aufwand

Egal, ob „satt“, „Imbiss XXL“ oder „Imbiss“, Kernfrage ist hier, wie viel Zeit sie sich nehmen möchten, auf dem Weg zum gewünschten Sättigungsgrad. Eine leckere Portion „Braten mit Gemüse und Kartoffeln“ macht ungefähr genauso satt wie 10 bis 15 Teile „Fingerfood“. Wenn Sie sich nun vorstellen, wie viel Arbeit das Fingerfood macht und wie schnell so ein Braten zubereitet ist, können Sie das in Ihre Planung einfließen lassen.
 

Die „Sättigungsgrade“

„Satt“
Für Anlässe, bei denen man erwartet, dass die Gäste mit Hunger kommen. Zum Beispiel:
  • Sie haben zum Abendessen oder zur „Party mit Buffet“ eingeladen.
  • Sie planen einen Bruch, welcher dann mindestens das Mittagessen ersetzt.
  • Sie planen eine Hochzeit, einen Geburtstag oder eine Betriebsfeier
 
„Imbiss XXL“
Für Anlässe, bei denen keiner hungrig bleiben soll, es aber auch nicht schlimm ist, wenn am Schluss alles weggefuttert ist. Außerdem sollen die Gäste nicht früher gehen, um noch woanders zu Abend zu Essen. Zum Beispiel:
  • Es soll eine Party mit Schwerpunkt „Tanzen & Trinken“ gefeiert werden
  • Sie geben Ihren Ausstand in der Firma, der Imbiss ersetzt das Mittagessen
  • Sie geben eine Vernissage oder ein Hauskonzert
 
„Imbiss“
Hier handelt es sich um eine „Kulinarische Aufmerksamkeit“, vielleicht anstatt „Chips & Co.“ Zum Beispiel:
  • Sie laden Gäste zu einem Glas Wein ein.
  • Sie treffen sich zum am Nachmittag zum Smalltalk.
  • Sie geben eine Vernissage oder ein Hauskonzert, nach dem die Gäste noch woanders zu Abend zu Essen.

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